Rechtsanwalt
Michel Hobrecker
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Verkehrsrecht
Abkürzung der...
Ein Gericht kann die Sperrfrist vorzeitig aufheben, wenn es "Grund zu der Annahme" gibt, dass "der Täter zum Führen von Kraftfahrzeugen nicht mehr ungeeignet" ist (§ 69a Abs.7 StGB). Folgende Fragestellungen spielen hierbei eine Rolle:
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