Markenanmeldung

Wenn Sie eine Marke eintragen lassen, gewährt Ihnen das ein exklusives Recht. Sie sind dann alleine berechtigt, im geschäftlichen Verkehr diese Marke zu benutzen. Sie können damit Dritten untersagen, ohne Ihre Zustimmung identische oder ähnliche Bezeichnungen für die entsprechenden Waren oder Dienstleistungen zu benutzen.

Wir beraten Sie als Fachanwaltskanzlei umfassend und kompetent bei Markenanmeldungen.

Grundsätzlich besteht die Möglichkeit den Schutz auf Deutschland zu beschränken. In diesem Fall wird die Marke dann beim Deutschen Patent- und Markenamt angemeldet.

Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, eine EU-Marke anzumelden. Hier erstreckt sich der Schutz auf die entsprechenden Mitgliedsstaaten der Europäischen Union. Im Vergleich zur Markenanmeldung in Deutschland hat dies den Vorteil, dass die Marke in einer Vielzahl anderer Länder Schutz genießt und im Verhältnis zu den Anmeldegebühren vergleichsweise günstig erscheint.

Schließlich besteht auch die Möglichkeit, eine Marke international schützen zu lassen (IR-Marke). Die Möglichkeiten sind insofern jedoch vielzählig. Die Höhe der Kosten und die Sinnhaftigkeit hängt entscheidend davon ab, in welchen Ländern Sie eine Marke anmelden wollen.

Unser Anwaltshonorar hängt vom Umfang der jeweiligen Tätigkeit ab (Recherche, Beratung, Anmeldung etc.). Oft wird sich die Vereinbarung eines Stundenhonorars anbieten. Wenn der Umfang unserer Tätigkeit jedoch von vornherein abgeschätzt werden kann, bieten wir Ihnen gerne auch einen Pauschalpreis an.

Oft wird einer Markenanmeldung eine umfassende Beratung vorausgehen, welche beispielsweise die Namensfindung der Marke betrifft.

Auch ist es ratsam vor der Markenanmeldung eine Markenrecherche vorzunehmen. Denn häufig sind bereits identische oder ähnlich klingende Marken geschützt worden, sodass man den Markenschutz nicht nur schnell wieder verlieren kann, sondern sich häufig sogar ganz erheblicher Ansprüche der anderen Markeninhaber ausgesetzt sieht. Um dies im Vorfeld zu vermeiden, ist in der Regel eine entsprechende Recherche ratsam.

Zudem sollte besprochen werden, welche Art von Marke (Wortmarke, Wort-Bild-Marke, Bildmarke etc.) angemeldet werden soll.

Insbesondere ist auch das Waren- und Dienstleistungsverzeichnis zu erstellen. Denn eine Marke kann immer nur für einzelne Bereiche angemeldet werden. Der Erstellung eines Waren- und Dienstleistungsverzeichnisses kommt daher eine zentrale Bedeutung zu. Wir beraten Sie auch umfassend in diesem Bereich.

Im Rahmen der Markenanmeldung kommt es natürlich auch zu entsprechender Korrespondenz mit den Markenämtern. Ggf. gilt es auch Widersprüche oder sonstige Rechtsmittel anderer Rechteinhaber zu bearbeiten.

Es kann auch sein, dass Sie durch die Nutzung eines Unternehmenskennzeichens ausreichend Schutz genießen und eine Markenanmeldung sogar entbehrlich ist. Hier können Sie Zeit und Mühen sparen. Ob dies im Einzelfall in Betracht kommt, kann durch uns geprüft und mit Ihnen sodann besprochen werden.

Wenn Sie eine Marke anmelden wollen, wenden Sie sich gerne jederzeit an uns. Sie können uns gerne eine E-Mail, Brief oder Fax schicken oder aber einfach anrufen.