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Rechtsanwalt
Michel Hobrecker
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Wirksamkeit und Anfechtung

Sie wollten den Kaufvertrag gar nicht abschließen, zumindest aber nicht in der jetzigen Form? Der Gesetzgeber hat genau festgeschrieben, wann ein Kaufvertrag wirksam wird und wann Sie den Vertrag anfechten können. Wir beraten Sie, welche Möglichkeiten Sie haben und klären insbesondere folgende Fragen:

  • Unter welchen Umständen kann ein Kaufvertrag nichtig sein?
  • Welche Folgen hat es, wenn ein Kaufvertrag nichtig ist?
  • Welche gesetzlichen Verbote bewirken die Nichtigkeit des Kaufvertrags?
  • Führt jeder Verstoß gegen eine gesetzliche Verbotsregelung zur Nichtigkeit des Kaufvertrags?
  • Wann verstößt ein Kaufvertrag gegen die guten Sitten?
  • Welche Folgen hat ein sittenwidriger Kaufvertrag?
  • Wann liegt ein Wuchergeschäft vor?
  • Wann ist eine "Ausbeutung" der Zwangslage, des mangelnden Urteilsvermögens oder der erheblichen Willensschwäche gegeben?

Diese und weitere Fragestellungen können Sie in einem Gespräch mit uns klären. Rufen Sie uns einfach an.

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