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Michel Hobrecker
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Fernabsatzvertrag
Fernabsatzvertrag
Bei einem Fernabsatzvertrag wird die Lieferung von Waren oder die Erbringung von Dienstleistungen zwischen einem Verbraucher und einem Unternehmer unter ausschließlicher Verwendung von Fernkommunikationsmitteln, etwa Telefon oder Internet, vereinbart. Wenn Sie einen solchen Vertrag abgeschlossen haben, oder wenn Sie Waren mit Hilfe von Fernkommunikationsmitteln vertreiben wollen, sollten Sie einige Fragen klären:
- Welche Bedeutung hat die Einordnung eines Kaufvertrags als Fernabsatzvertrag?
- Was ist unter einem "Verbraucher" zu verstehen?
- Was ist unter einem "Unternehmer" zu verstehen?
- Liegt ein Fernabsatzvertrag vor, wenn der Verkäufer Verbraucher und der Käufer Unternehmer sind?
- Liegt ein Fernabsatzvertrag vor, wenn Verkäufer und Käufer jeweils Verbraucher sind?
- Welche Fernkommunikationsmittel kommen in Betracht?
- Gelten die verbraucherschützenden Regelungen über den Fernabsatzvertrag auch für den Kauf von Wertpapieren?
- Welche gesetzlichen Informationspflichten obliegen dem Unternehmer (Verkäufer) vor Abschluss des Fernabsatzvertrags?
- In welcher Form sind dem Verbraucher (Käufer) die gesetzlich vorgeschriebenen Informationen vor dem Vertragsschluss mitzuteilen?
- Welche Folgen hat die Verletzung von Informationspflichten für den Verkäufer (Unternehmer)?
- Innerhalb welcher Frist kann der Verbraucher (Käufer) bei einem Fernabsatzvertrag den Kaufvertrag widerrufen?
- Welche Folgen hat der Widerruf des Kaufvertrags?
- Wann beginnt die Widerrufsfrist zu laufen?
- Muss der Unternehmer (Verkäufer) den Verbraucher (Käufer) über sein Widerrufsrecht belehren?
Diese und weitere Fragestellungen können Sie in einem Gespräch mit uns klären. Rufen Sie uns einfach an.
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