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Rechtsanwalt
Michel Hobrecker
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Kündigung und Kündigungsschutz
Kündigung und Kündigungsschutz
Wird eine Kündigung ausgesprochen, gilt es seitens des Arbeitgebers und des Arbeitnehmers die wichtigsten Fallstricke zu umgehen. Einige wollen wir Ihnen exemplarisch aufzeigen:
- Muss eine Kündigung schriftlich erfolgen?
- Kann der Arbeitgeber kündigen, nur weil der Arbeitnehmer nicht gut genug arbeitet?
- Kann der Arbeitnehmer bzw. Arbeitgeber schon vor Beginn des Beschäftigungsverhältnisses kündigen?
- Kann der Arbeitgeber einen Arbeitnehmer eine "verhaltensbedingte" Kündigung aussprechen, ohne vorher eine Abmahnung zuzustellen?
- Kann eine Arbeitgeberkündigung wieder vom Arbeitgeber einfach zurückgezogen werden?
- Muss eine Kündigung begründet werden?
- Welche Kündigungsfristen gelten für wen?
- Können Schwangere gekündigt werden?
- Was kann ich gegen einen Kündigung tun?
- Wann kann in der Probezeit gekündigt werden?
- Muss ich nach einer Kündigung auch noch meine Arbeitspapiere selber abholen?
- Wie sieht eine fristlose Kündigung aus?
- Wie sieht eine ordentliche Kündigung aus?
Diese und weitere Fragestellungen können Sie in einem Gespräch mit uns klären. Rufen Sie uns einfach an.
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