Filesharing

Aufgrund der fortschreitenden Bedeutung des Internets werden mittlerweile die wohl meisten Urheberrechtsverstöße im Internet begangen. Hier spielen wohl die sogenannte Filesharing-Fälle die größte Rolle.

Beim Filesharing werden mithilfe von Softwareprogrammen (Tauschbörsen) Musiktitel, Filme, Hörbücher oder sonstige Dateien mit einer Vielzahl anderer Nutzer im Internet getauscht. Dabei werden die Dateien in der Regel nicht nur auf den eigenen PC heruntergeladen, sondern mittels der Tauschbörsensoftware (beispielsweise Kazaa, BearShare, BitTorrent, eDonkey, eMule, Azureus, Torrent, Shareaza u.a.) zugleich auch zum Upload zur Verfügung gestellt, d.h. die Dateien des eigenen PC werden zugleich auch anderen Nutzern angeboten.

Oft herrscht Unkenntnis darüber, dass dieses Vorgehen überhaupt illegal ist. Vielen ist nicht bewusst, dass dadurch ggf. urheberrechtlich geschützte Werke Dritter geschädigt bzw. getauscht werden.

Wie sollten Sie reagieren, wenn Sie eine Abmahnung im Bereich des Filesharing erhalten haben?

Insbesondere die Musikindustrie hat sich in den vergangenen Jahren zur Aufgabe gesetzt, massiv gegen das Filesharing vorzugehen. Aus diesem Grunde werden von den großen Labels, aber auch von kleineren Rechteinhabern, zig tausende von Abmahnungen verschickt. Inzwischen hat sich eine regelrechte Abmahn-Industrie entwickelt. Die prominentesten Kanzleien in diesem Zusammenhang sind wohl folgende:

  • Amann Rechtsanwälte
  • Anwaltskanzlei Kruse
  • APW Rechtsanwälte & Notar Auffenberg Witte
  • Baumgarten und Brandt
  • Bindhardt Fiedler Zerbe
  • Bindhardt & Lenz Rechtsanwälte
  • CGM Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
  • CSC Rechtsanwälte
  • (c)-Law GbR Rechtsanwälte, Hamburg
  • Denecke von Haxthausen & Partner
  • Denise Himburg
  • Dr. Ulrich Bente
  • FAREDS Rechtsanwälte
  • Fuhrmann Wallenfels Rechtsanwälte
  • Graf von Westphalen
  • Grethler Rechtsanwälte
  • Jur-Law - Rechtsanwalt Sebastian Wulf, Werl
  • Kanzlei Auffenberg
  • Kanzlei Baek Law
  • Kanzlei IP Burg
  • Kanzlei Von Kenne und Partner
  • Kanzlei Timo Paulus Rechtsanwälte
  • Kornmeier & Partner
  • Lampmann Behn Rosenbaum
  • Lutz Schroeder
  • Marko Schiek
  • Negele Zimmel Greuter Beller
  • Nümann Lang
  • Nimrod Rechtsanwälte
  • Philipp Marquort
  • Rasch Rechtsanwälte
  • Rechtsanwalt Alexander Kysucan
  • Rechtsanwalt Daniel Sebastian
  • Rechtsanwalt Jeff Martin
  • Rechtsanwalt Marcus Meier
  • Rechtsanwalt Rainer Munderloh
  • Rechtsanwalt Tobias Selig
  • Sasse und Partner
  • Schalast & Partner
  • Scharnberg Hahn Bergmann
  • Schulenberg & Schenk
  • Schutt Waetke
  • U & C Rechtsanwälte
  • Waldorf Frommer Rechtsanwälte
  • Winterstein Rechtsanwälte
  • Zimmermann und Decker  

Wir raten dringend dazu, beim Erhalt einer Abmahnung nicht ungeprüft den dort geltend gemachten Ansprüchen nachzukommen. Noch gefährlicher wird es in der Regel sein, gar nicht auf eine Abmahnung zu reagieren, sondern die Fristen ohne Reaktion verstreichen zu lassen. Denn dann droht in der Regel eine Klage mit weitreichenden Folgen, insbesondere mit weiteren ganz erheblichen Anwaltskosten und Gerichtskosten.

In den Abmahnungen werden meist umfangreiche Ansprüche geltend gemacht, wie insbesondere Unterlassung gefordert (also auch die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung).

Zudem wird Schadensersatz in meist nicht unerheblicher Höhe gefordert. Zwar scheint es so zu sein, dass auf Druck der Gerichte die Höhe der Schadensersatzforderungen nicht mehr ganz so hochgeschraubt wird wie früher. Allerdings stellen auch die Schadensersatzforderungen der jüngeren Abmahnschreiben schmerzhafte Kostenforderungen dar. Hier gilt es im Einzelfall genau zu prüfen, ob die Forderung grundsätzlich überhaupt berechtigt ist. Zudem muss geprüft werden, ob die Höhe der Forderung nicht ggf. zu hoch ist. Denn die Abmahn-Kanzleien tendieren dazu, eher einen höheren Schaden geltend zu machen, als er tatsächlich durchgesetzt werden kann.

Ein weiterer wesentlicher Bestandteil der Abmahnungen im Bereich des Filesharing ist zudem die Geltendmachung von Anwaltskosten. Da sich die Höhe der zu erstattenden Kosten nach dem Gegenstandswert richtet und dieser von den Gerichten meist nicht unter € 5.000,00 (für nur einen einzigen Musiktitel!) festgesetzt wird, werden meist ganz erhebliche Kosten geltend gemacht.

So hat beispielsweise das LG Köln den Streitwert für das Filesharing mit einem einzigen Musiktitel bereits mit € 10.000,00 festgesetzt (Az. 28 O 480/06). Auch das Landgericht München I orientiert sich in dieser Höhe; Beschluss vom 07.10.2009, Az. 7 O 18649/09.

Die Anwaltskosten der Gegenseite für eine Abmahnung müssen aber nur dann erstattet werden, wenn diese auch berechtigt war. Zudem ist es häufig möglich, die geltend gemachten Anwaltskosten „zu drücken“ und sich im Rahmen einer Einigung mit der Gegenkanzlei auf deutlich geringere Anwaltskosten zu einigen.

Hier muss aber im Einzelfall geprüft werden, ob überhaupt Anwaltskosten von der Gegenseite geltend gemacht werden können. Je nachdem sollte man die Ansprüche auch ganz zurückweisen und es auf eine Klage ankommen lassen. Dies kann jedoch nicht pauschal gesagt werden.

Häufig werden zudem auch Auskunftsansprüche mit einer Abmahnung geltend gemacht. Der Auskunftsanspruch soll dazu dienen, dem vermeintlichen Rechteinhaber Art und Umfang des Urheberrechtsverstoßes zu ermitteln und auf dieser Basis dann einen angemessenen Schadensersatz geltend machen zu können. Denn ohne die Kenntnis der genaueren Umstände ist der Rechteinhaber häufig nicht in der Lage abzuschätzen, in welcher Höhe tatsächlich auch ein Anspruch besteht.

Sofern eine strafbewehrte Unterlassungserklärung nicht oder nicht im richtigen Umfang abgegeben wird, droht zudem auch eine einstweilige Verfügung. Wenn es sich anbietet, eine Unterlassungserklärung abzugeben, kann es gut sein, dass nur eine modifizierte Unterlassungserklärung abgegeben werden sollte (also nicht in der vom Gegner geforderten Form).

Sofern Sie eine Abmahnung im Bereich des Filesharing erhalten haben sollten, senden Sie uns diese zu (gerne per E-Mail oder Fax). Wir werden uns dann umgehend mit Ihnen in Verbindung setzen und das weitere Vorgehen besprechen. Auf jeden Fall sollten Sie aber darauf achten, die von der Gegenseite gesetzten Fristen einzuhalten und kompetenten Rechtsrat einzuholen.