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Michel Hobrecker
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Schadensersatzansprüche

Als schuldlos Geschädigter eines Verkehrsunfalls haben Sie einen Anspruch darauf, einen Rechtsanwalt mit der Geltendmachung der Ansprüche aus dem Unfallereignis zu beauftragen; und zwar auf Kosten der Haftpflichtversicherung des Schädigers. Der Rechtsanwalt kann dann folgende Fragen klären:

  • Wie sieht die Verschuldens- und Haftungsfrage aus?
  • Welche Versicherung ist für das Fahrzeug des Schädigers zuständig?
  • Gegenüber welcher Schadenaußenstelle sind die Ansprüche geltend zu machen?
  • Welche Schadenspositionen werden erstattet?

Diese und weitere Fragestellungen können Sie in einem Gespräch mit uns klären. Rufen Sie uns einfach an.

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