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Sachmängelhaftung und Produkthaftung

Veräußert der Verkäufer eine mangelhafte Sache, so hat er für diesen Umstand gegenüber dem Käufer einzustehen, indem er für Mängel haftet (Gewährleistung). Die Produkthaftung bezeichnet die Haftung auf Schadenersatz für die Lieferung einer fehlerhaften Kaufsache und für Schäden, die dadurch an anderen Rechtgütern entstehen. Beide Formen der Haftung werfen verschiedene Fragen auf:

  • Wann ist die Kaufsache mangelhaft?
  • Zu welchem Zeitpunkt muss der Sachmangel vorliegen?
  • Kann der Käufer auch bei einem unerheblichen Sachmangel Gewährleistungsansprüche geltend machen?
  • Was ist unter der "Beschaffenheit" der Kaufsache zu verstehen?
  • Zählt zur Beschaffenheit einer Sache auch ihr Alter?
  • Welche Bedeutung haben Werbeaussagen in bezug auf die übliche Beschaffenheit der Kaufsache?
  • Von welchen Umständen ist die Dauer der Verjährungsfrist bei Sachmängelansprüchen abhängig?
  • Kann der Verkäufer einseitig die gesetzlichen Sachmängelansprüche des Käufers ausschließen?
  • Wie haftet der Hersteller eines Produkts nach dem Produkthaftungsgesetz?
  • Was ist unter einem "Produkt" nach dem Produkthaftungsgesetz zu verstehen?
  • Wann haftet die Lieferant eines Produkts nach dem Produkthaftungsgesetz?
  • In welchen Fällen ist eine Haftung des Herstellers nach dem Produkthaftungsgesetz ausgeschlossen?

Diese und weitere Fragestellungen können Sie in einem Gespräch mit uns klären. Rufen Sie uns einfach an.

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