Rechtsanwalt
Michel Hobrecker
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Erbrecht
Vermächtnis
Mit einem Vermächtnis wird einer Person ein Vermögensvorteil "vermacht"; der Vermächtnisnehmer hat gegenüber den Erben einen Anspruch auf Übertragung des zugewendeten Vermögensgegenstand. Im Vergleich zum Erben hat der Vermächtnisnehmer den Vorteil, dass er sich nicht um den Nachlass kümmern und nicht für nachgelassene Forderungen aufkommen muss. Auch diese Möglichkeit der Vermögensübertragung muß sorgfältig geplant werden, und es ist zu klären:
Diese und weitere Fragestellungen können Sie in einem Gespräch mit uns klären. Rufen Sie uns einfach an.