Rechtsanwalt
Michel Hobrecker
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Erbrecht
Pflichtteil
Prinzipiell kann jeder nach Belieben über sein Vermögen verfügen. Dies gilt zu Lebzeiten wie auch über den Tod hinaus. Eine Einschränkung hat der Gesetzgeber allerdings gemacht, und die heißt "Pflichtteil". Mit Rücksicht auf die nächsten Verwandten des Erblassers wird ein Teil des vererbten Vermögens in jedem Fall an diese weitergegeben. Um Ihren letzten Willen durchzusetzen oder Ihnen zu Ihrem Pflichtteil zu verhelfen, klären wir für Sie:
Diese und weitere Fragestellungen können Sie in einem Gespräch mit uns klären. Rufen Sie uns einfach an.