Rechtsanwalt
Michel Hobrecker
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Arbeitsrecht
Arbeitsvertrag
Im Arbeitsvertrag sind sämtliche Zusagen des Arbeitgebers wie Gehalt, Probezeit, Position, Urlaub, Weiterbildungsmaßnahmen, etc. sowie die Pflichten des Arbeitnehmers schriftlich festgehalten. Beim Verfassen von Arbeitsverträgen gilt es eine Reihe von Punkten zu beachten:
Diese und weitere Fragestellungen können Sie in einem Gespräch mit uns klären. Rufen Sie uns einfach an.